Verpflichtung auf mindestens 6 Jahre und Annahme der Verpflichtung durch das DRK.
Zustimmung der Katastrophenschutz-Behörde nach Vollendung des 18. und vor Vollendung des 23. Lebensjahres.
Tatsächliche Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz.
Ein Einberufungsbescheid darf nicht vorliegen!
Die allgemeine körperliche Eignung des Helfers zur Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz ist gegeben und nachgewiesen.
Vorteile:
Sie können die begonnene Berufsausbildung / Ihr Studium flexibel
weiterführen.
Sie können sich in einem interessanten Aufgabenbereich ehrenamtlich einbringen nach Ihren Neigungen.
Sie können Ihre eingebrachte Zeit in großen Bereichen flexibel einbringen und so auch Verpflichtungen im Beruf nachkommen.
Die Dienst- und Ausbildungszeiten sind außerhalb normaler Arbeitszeiten angesetzt.
Sie können den Ort der Ausübung auch bei einem Umzug mit umziehen (innerhalb der Grenzen Deutschlands).
Wir bieten Ihnen interessante Ausbildungsangebote
Ihr Lebenslauf erweitert sich um soziale Kompetenzen und soziales Engagement, welches wir Ihnen gerne bestätigen (tatsächliches Engagement vorausgesetzt).
Sollten Sie Interesse am Ersatzdienst in unserer Einheit haben, wenden
Sie sich an die Zugführung.

